Instant Records Ton und Medienkonzept GmbH
Osterwaldstrasse 10 Haus F / Eingang 21

​D - 80805 München
phone: ++49 (0)89 36192486

 

​Geschäftsführer: Wolfgang Schöll-Art, Jörg Altner

Amtsgericht München: HRB 110564

UST.ID.NR - DE 175 447 010

Geschäftszeiten

Montag - Freitag

 09:00 - 18:00

Projektbezogen können die Geschäftszeiten abweichen. Gültig hierbei ist die individuelle Terminvereinbarung (Studiobuchung)

 info< at >instant-records.de

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH

27.08.2014

 

1.   Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Leistungen der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten vom Auftraggeber als rechtsverbindlich anerkannt.   Änderungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form vereinbart wurden. Der Auftraggeber erkennt die Zahlungsbedingungen der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH an. Bei Änderungen in den Zahlungsbedingungen bedarf es ebenfalls der ausdrücklichen und schriftlichen Form.

1.2 Abweichungen von den Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie von Instant Records in schriftlicher Form bestätigt werden.

1.3 Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages veranlasst. Dabei gilt die mündliche Auftragserteilung genauso wie die schriftliche für den Auftraggeber verbindlich, auch wenn er im Namen und auf Rechnung eines Dritten den Auftrag erteilt.

 

2.   Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Preisangaben und Angebote von Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH hält sich an ein ausgearbeitetes Angebot einen Monat gebunden.

2.2 Die Auftragserteilung kann sowohl schriftlich wie mündlich erfolgen, sie ist in jedem Fall bindend.

2.3  Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Produktionstermin storniert, ist ein Ausfallhonorar von 50% der Produktionskosten zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für Buchungen Dritter z.B. Tonmeister, Sprecher und Musiker etc.

2.4 Forderungen Dritter, die sich aufgrund einer Auftragserteilung an die Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH ergeben, sind auf jeden Fall voll zu bezahlen.

2.5 Grundlage der Rechnungstellung ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste oder das individuell erstellte Angebot.

2.6 Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur wenn diese vom Auftraggeber explizit verlangt wird.

 

3.   Zahlung

3.1 Die Rechnungen von Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto fällig, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 Bei Mahnungen sind für den Verwaltungsaufwand die gesetzlich zulässigen Gebühren zu entrichten.

3.3 Die Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Kontokorrentzinssatz zu berechnen.

3.4 Lieferungen und Leistungen, insbesondere Verwertungsrechte, die von der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden sind solange Eigentum der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.

 

4. Nutzungs-, Verwertungs-, Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte

4.1. Der Auftraggeber erkennt die mit der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH vereinbarten Nutzungs-, Verwertungs-, Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte an.

4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertragsüberschreitende Auswertungen der ihm von der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH zur Verfügung gestellten Nutzungs-, Verwertungs-, Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte anzuzeigen.

4.3. Der Auftraggeber übernimmt die daraus folgenden Honorarforderungen.

4.4. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist in der Regel zeitlich, räumlich begrenzt genauso auch nach Einsatzmedien aufgeteilt. Die Verwertungsrechte werden bei der Kostenkalkulation genauso wie Rechnungstellung entsprechend eingegrenzt. Gültig sind die vereinbarten Nutzungsrechte, siehe 4.2.

 

5. Versand und Gefahrtragung

5.1 Der Versand von bestellten Waren erfolgt ab Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Versand erfolgt branchenüblich und Produktionsabhängig

– digital online per Mail, oder Datenserver

-  aber auch via Transportunternehmen (Kurierdienste, Overnight-Express, Post).

   Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers abgeschlossen.

5.2 Beanstandungen der Lieferung müssen unmittelbar nach Erhalt der Ware angezeigt werden.

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Bestellung von Sendekopien muss schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung übernimmt die Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH keine Haftung.

6.2 Auf der schriftlichen Bestellung der Sendekopien muss der Tag der ersten Schaltung des Spots angezeigt werden.

6.3 Für Schäden, die bei der Bearbeitung von mitgebrachtem Bild-, Ton- oder Datenmaterial entstehen, übernimmt die Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH nur die Haftung für den Materialwert.

6.4 Wird mit unwiederbringlichem oder schwer zu ersetzendem Material gearbeitet, so muss dies vom Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben werden. Die Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH behält sich in diesem Falle das Recht vor, eine über den Materialwert hinausgehende Versicherung und die Erstellung von Sicherheitskopien auf Rechnung des Auftraggebers zu veranlassen.

6.5 Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden.

Folgen nach der Produktion, bei der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH, weitere Arbeitsschritte, bei einem anderen Unternehmen, so muss vorher eine Abnahme und eine schriftliche Freigabe seitens des Auftraggebers erfolgen. Dies gilt insbesondere bei der Erstellung von Kinokopien, CD´s, DVD´s und anderen Massenkopien.

6.6 Die Haftung von Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Rahmen der bei der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH durchgeführten Arbeiten. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Erfüllungs- und Gerichtsort für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH ist München.

7.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.0 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Die Instant Records Ton und Medienkonzept GmbH verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit den

 vom Auftraggeber (Kunde) überlassenen Unterlagen, Datenträger und sonstigen Informationen.

8.1 Diese nur zur Durchführung dieser Projektaufgaben zu verwenden und gegenüber Dritten geheim zu halten,

8.2 und aus den bei der Aufgabenerfüllung entstehenden Daten und Informationen keine Kopien, Exzerpte, Verdichtungen oder sonstige Auswertungen für projektfremde Zwecke erstellen.

 

9. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit der Instant Records Ton & Medienkonzept GmbH unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verpflichtungen nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer sind in so einem Falle verpflichtet, an einer Klarstellung der Bedingungen mitzuwirken.

 

Instant Records Ton und Medienkonzept GmbH

Osterwaldstraße 10

80805 München

HRB 110564 Amtsgericht München

 

 

 

 

 

Nutzungsrechte:
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